#heimatverbesserer

#heimatverbesserer wirken!

12

Eingereicht

Anzahl der durch die FDP-Fraktion eingereichten Anträge

7

Beraten

Anzahl der im Ausschuss beratenen FDP-Anträge

4

Angenommen

Anzahl der durch den Rat der Stadt angenommenen FDP-Anträge

2

Anfragen

Anzahl der durch FDP-Fraktion gestellten Anfragen an die Verwaltung

Befreiung von Jagdgebrauchshunden von der Hundesteuerpflicht

angenommen  

Befreiung von Jagdgebrauchshunden von der Hundesteuerpflicht

wir beantragen die Hundesteuersatzung der Stadt Haltern am See (Stand 06.2016) zu überarbeiten und Jagdgebrauchshunde zukünftig vollumfänglich von der Hundesteuerpflicht zu befreien. Wir schlagen vor, den „§3 – Steuerbefreiung“ um einen Punkt zu erweitern. Vorschlag der Erweiterung:

„Für einen Hund wird eine Steuerbefreiung auf Antrag gewährt, wenn dieser einer anerkannten Jagdhunderasse des Jagdgebrauchshundeverband e.V. entspricht und nachweislich als Jagdgebrauchshund geführt und geprüft wird. Eignung, Ausbildung und Prüfung(en) sind nachzuweisen.“

Begründung:

Die Land- und Forstwirtschaft steht vor immer größeren Herausforderungen durch Klimaerwärmung, Trockenheit, Stürme, Waldsterben, Borkenkäferbefall, Wildschaden, etc.

Damit wir auch perspektivisch die „Grüne Lunge des Ruhrgebiets“ bleiben, müssen auch in Haltern am See sehr große Kalamitätsflächen zum klimaresilienten Wald zukunftsfähig aufgeforstet werden. Damit dieser Wandel des Waldes auch funktioniert und nicht durch Wildverbiss o.ä. gestoppt wird, ist die Jagd ein wesentlicher Beitrag in Sachen Klimaschutz. Zudem sichert die gezielte Ausübung der Jagd zur Eindämmung von landwirtschaftlichen Wildschäden nachhaltig die Ernteerträge unserer Landwirte.

Jagdhunde sind bei der Ausübung der waid- und Werschutzgerechten Jagd unentbehrliche Helfer und in Deutschland ist der Einsatz eines Jagdhundes sogar gesetzlich vorgeschrieben:

  • Das Bundesjagdgesetz verpflichtet die Jäger in §1 zur Hege des Wildes und damit u.a. zum Erhalt eines des landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesundes Wildbestandes. Ferner gelten die Grundsätze der waid- und Werschutzgerechten Jagd.
  • Im § 30 Landesjagdgesetz NRW ist der Einsatz brauchbarer Jagdhunde vorgeschrieben.

Gründe für die Befreiung von der Hundesteuerpflicht:

  • Die Wiederaufforstung entstandener Kalamitätsflächen in den Halterner Wäldern
    funkWoniert nur mit Schalenwildbejagung durch die ehrenamtlichen Jäger. Viele dieser Flächen liegen im Eigentum der Kommune oder öffentlicher Hand – und die wiederum erheben die Hundesteuer von den Jägern.
  • Nachhaltige Landwirtschaft bedarf der Bejagung von Schalenwild und auch Flug- bzw. Federwild um Wildschäden (folglich: Ernteausfälle) zu minimieren.
  • Die intensive Bejagung von Schwarzwild zur Minimierung von Wildschäden ist im Interesse der Allgemeinheit. Hinzu kommt die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (kurz: ASP). Hier kommen im Kreis Recklinghausen miklerweile sogar sog. Kadaversuchhunde (Jagdhunde mit ZusatzqualifikaWon) zum Einsatz.
  • Nachsuchen von verletzten Hoch- und Niederwild — insbesondere durch Unfallwild im Straßenverkehr — kommen in Haltern am See häufig vor. Hier ist der Einsatz von ausgebildeten und geprüften Hunden zur Nachsuche, geführt durch die ehrenamtlichen staatlich geprüften Jäger, unverzichtbar um das Leid der verunfallten Tiere schleunigst zu beenden.

Das sind Tätigkeiten, die die Jäger zusammen mit ihren Jagdhunden ehrenamtlich und freiwillig in Ihrer Freizeit zum Wohle der Allgemeinheit ausführen — und das 24 Stunden an 365 Tagen! Hier sollten wir Jagdhundehaltern entgegenkommen und vollumfänglich auf die Hundesteuer verzichten.