#heimatverbesserer

#heimatverbesserer wirken!

12

Eingereicht

Anzahl der durch die FDP-Fraktion eingereichten Anträge

7

Beraten

Anzahl der im Ausschuss beratenen FDP-Anträge

4

Angenommen

Anzahl der durch den Rat der Stadt angenommenen FDP-Anträge

2

Anfragen

Anzahl der durch FDP-Fraktion gestellten Anfragen an die Verwaltung

Präzisierung der Zuständigkeitsordnung

angenommen  

Antrag

§9 Abs. 2 und §10 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Haltern am See vom 03.11.2020 werden folgendermaßen präzisiert (Ergänzungen in rot):

§9 Stadtentwicklungsausschuss

(1) Dem Stadtentwicklungsausschuss obliegt die Entscheidung über die Planung und Umsetzung von Maßnahmen der städtebaulichen Entwicklung einschließlich der Verkehrsplanung im Rahmen der vom Rat zur Verfügung gestellten HaushaltsmiPel. (2) Er bereitet die Beschlüsse des Rates in Angelegenheiten der Stadtentwicklung, der Freiraum- und der Bauleitplanung sowie der fachgesetzlichen Verfahren (z. B. Planfeststellungsverfahren) vor. Dabei berücksichtigt er die Empfehlungen des Klima-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss in Fragen umweltgerechter Versorgungsinfrastrukturen (Wärme, Strom, Kälte) sowie der umweltgerechten Mobilität (ÖPNV, Fußgängerverkehr und Radverkehrswege). Er bereitet ferner die Beschlüsse in Angelegenheiten des Fremdenverkehrs und Tourismus vor.

§ 10 Klima-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss

(1) Der Klima-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss entscheidet über:

a) KonzepteundMaßnahmenzumKlimaschutz,NaturschutzundzumBodenschutz, inkl. umweltgerechter Versorgungsinfrastrukturen (Wärme, Strom, Kälte) sowie der umweltgerechten Mobilität (ÖPNV, Fußgängerverkehr und Radverkehrswege),

b) den Gewässerausbau,

c) Wald- und Forstangelegenheiten,

d) die Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie die Einziehung (Teileinziehung) nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW,

e) dieUmsetzungvonverkehrstechnischenMaßnahmen,

f) die Grundsätze der Parkraumbewirtschafung.

Begründung:

Die Zuständigkeitsordnung schaS leider keine ausreichende Klarheit bezogen auf Zuständigkeiten der Ausschüsse. Die Trennung von Teilgebieten in der Zuständigkeitsordnung wirkt teilweise sachfremd (z.B. Verkehrsplanung und Widmung von Straßen).

Insbesondere Klima- und Umweltschutzthemen bzw. -maßnahmen sind nicht klar abgrenzbar von baulicher Stadtentwicklung, denn Klimaschutzmaßnahmen haben in der Regel Auswirkungen auf die „Angelegenheiten der Stadtentwicklung, der Freiraum- und der Bauleitplanung sowie der fachgesetzlichen Verfahren (z. B. Planfeststellungsverfahren)“, die im Stadtentwicklungsausschuss federführend behandelt werden.

Beide Ausschüsse sind verpflichtet, in den relevanten Teilbereichen wie z.B. Klimaschutz- und Infrastrukturkonzepte für Baugebiete, Radwegeausbau und -sanierung ihre jeweiligen Arbeitsergebnisse zu einer Gesamtempfehlung für den Rat der Stadt zusammenzuführen.